Koblenz investiert 1,7 Millionen Euro in die Sanierung der Beatusstraße, einem Schlüsselabschnitt des Radverkehrsnetzes, wobei der Bund einen Zuschuss von über 1 Million Euro beisteuert. Die Maßnahmen umfassen die Neugestaltung der Fahrbahn, die Trennung von Fuß- und Radwegen und hervorgehobene Radfahrstreifen.

Koblenz |

Die Beatusstraße ist ein wichtiger Abschnitt der sogenannten Ost-West-Hauptroute des Radverkehrsnetzes in Koblenz, sowohl für den Alltagsradverkehr als auch im Hinblick auf den Radtourismus. Sie verbindet mehrere einwohnerstarke Koblenzer Stadtteile mit der Innenstadt und ist eine häufig von Radreisenden genutzte Strecke zwischen Moselradweg und Hauptbahnhof bzw. Stadtzentrum.

Nachdem der stadteinwärts führende gemeinsame Geh- und Radweg auf einem Teilstück bereits vom Kommunalen Servicebetrieb Koblenz in 2021 saniert wurde, beabsichtigt die Verwaltung eine weitere deutliche Aufwertung der Route für den Radverkehr auf einem Ausbauabschnitt von 2,1 km Länge durchzuführen. Das Tiefbauamt hat entsprechende Variantenuntersuchungen und Planungen zur Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses für Radfahrende erstellt und in 2022 einen Antrag auf Zuwendungen im Rahmen des Sonderprogrammes „Stadt und Land“ des Bundes eingereicht.

Antrag bewilligt – Bund gibt über 1 Million Zuschuss

Dieser Antrag wurde nun, sehr zur Freude von Baudezernent Bert Flöck, schriftlich bewilligt. Von den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 1.700.000 € wird sich der Bund mit rund 1.025.000 € an der umfangreichen Maßnahme beteiligen. Der finanzielle Grundstein für ein weiteres Großprojekt zur Entwicklung des Radwegenetzes in Koblenz ist somit gelegt.

Wie geht es nun weiter? Noch in diesem Jahr sollen im Tiefbauamt die Ausführungsplanung fertiggestellt, die Baumaßnahme ausgeschrieben und der Bauvertrag geschlossen werden, sodass der Ausbau im kommenden Frühjahr starten kann.

Die Ausbaumaßnahme gliedert sich in 4 Bereiche, in denen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten unterschiedliche Querschnitte und in Abhängigkeit davon unterschiedliche Führungsformen des Radverkehrs angeboten werden. Durch die Trennung von Fuß- und Radweg wurden ebenfalls die Belange des Fußverkehrs berücksichtigt, dem zukünftig mehr Raum zur Verfügung stehen wird, um somit auftretende Konflikte zwischen den beiden Gruppen zu vermeiden.

„Simmerner Straße“ bis „Lindenstraße“:

Hier wird die Fahrbahn auf der stadtauswärts führenden Fahrbahnseite (Grünstreifen) erweitert, sodass beidseitig Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m und einer ausreichenden Restfahrbahnbreite entstehen können. Durch die erforderliche und sinnvolle Trennung von Rad- und Fußweg entfällt das Parken auf der Fahrbahn in diesem Bereich, ebenso wie in den Abschnitten 3 und 4.

„Lindenstraße“ bis „Johannes-Junglas-Straße“:

Der bestehende Straßenraum wird einseitig umgebaut, so dass stadtauswärts ein Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 m angelegt werden kann. Der stadteinwärts fahrende Radverkehr wird gemeinsam mit dem Fußgänger im Seitenraum geführt. In diesem Bereich bleiben die Parkstände entlang des Friedhofs erhalten. An der Dominicusstraße und der Follmannstraße werden sichere Querungsstellen für zu Fußgehende und Radfahrende eingerichtet. Die Bushaltestellen, auf der stadtauswärtsgelegenen Fahrbahnseite werden im Zuge der Maßnahme barrierefrei ausgebaut.

„Johannes-Junglas-Straße“ bis „Heiligenweg“:

Der bestehende Straßenquerschnitt bleibt erhalten und wird mittels Fahrbahnmarkierung neu gegliedert. Es entstehen beidseitig Schutzstreifen in einer Breite von 1,50 m und einer Mindestrestfahrbahnbreite. Das Parken auf der Fahrbahn entfällt in diesem Bereich. Der Einmündungsbereich des Heiligenwegs soll in einer getrennten Maßnahme zu einem Kreisverkehrsplatz ausgebaut werden. Die Umsetzung im Zuge dieser Maßnahme ist nicht möglich bzw. sinnvoll, da zuerst die vorhandene Unterführung Heiligenweg durch die Deutsche Bahn erneuert werden muss. Die Schutzstreifen werden zunächst bis hinter den Fußgängerüberweg an der Berufsbildenden Schule markiert.

„Heiligenweg“ bis „In der Hohl“:

In diesem Abschnitt wird die Fahrbahn zu beiden Seiten erweitert, sodass beidseitig Radfahrstreifen von jeweils 1,85 m angelegt werden können. Die vorhandenen Gehwege werden an die neue Fahrbahnbreite angepasst und erhalten eine Breite zwischen 2,30 und 2,50 m. Das Parken auf der Fahrbahn entfällt in diesem Bereich. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse müssen die Radfahrstreifen an der Einmündung zum Bahnhofsweg aufgelöst werden. Auf den letzten rund 40 m wird die Fahrbahn einseitigen angebaut, so dass ein direkter Anschluss für Radfahrende an den Unterbreitweg hergestellt werden kann. Die Radverkehrsführung erfolgt auf diesem kurzen Wegstück mittels Radfahrsteifen stadtauswärts und Fahrradschutzstreifen stadteinwärts.

Um die Aufmerksamkeit zu erhöhen werden im gesamten Ausbaubereich an den Einmündungen und stark frequentierten Zufahrten die Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen durch Roteinfärbung deutlich hervorgehoben.