Hecken und Sträucher von privaten Grundstücken dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Stadt Andernach bittet um Rückschnitt, die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein. Sonst drohen dem Eigentümer Kosten.

Andernach |

Eigentum verpflichtet: Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, muss jeder Grundstücksbesitzer dafür sorgen, seine Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Gehwege, Straßen und die Straßenbeleuchtung frei bleiben. Darauf weist die Stadt Andernach hin. Das so genannte Lichtraumprofil darf nicht bewachsen sein (oberhalb von Gehwegen eine Höhe von 2,50 Meter und über Fahrbahnen von 4,50 Meter). An vielen Stellen in Andernach zeigt sich aktuell ein anderes Bild: Viele Pflanzen wuchern von privaten Grundstücken auf Gehwege und Straßen. Zudem sprießen Gras und Unkraut aus den Gehwegfugen. Auch hier ist der Grundstückseigentümer in der Pflicht, dies zu entfernen. Die Stadt bittet alle Eigentümer, entsprechend tätig zu werden. Ansonsten können Rückschnitt und Reinigung auf Kosten der Grundstückseigentümer veranlasst werden.

Ein weiteres Problem sind Auffahrrampen, die häufig in Eigenregie in Fahrbahnrinnen eingesetzt werden, um die Bordsteinkante zu überwinden. Auch hier bittet die Stadt, diese zu entfernen. Neben den Gefahren, die diese Rampen darstellen, behindern sie den Wasserabfluss. Wem der Bordstein zu hoch ist, kann diesen – auf eigene Kosten – von einer Fachfirma absenken lassen. Infos dazu erteilt das Technische Bauamt der Stadt.