Für die Angehörigen von Bewohner*innen eines Alten- und Pflegeheims gibt es neue Regelungen.

Rheinland-Pfalz/Emmelshausen |

Besucher*innen eines Alten- und Pflegeheims müssen ab sofort keinen negativen PoC-Antigen-Test mehr vorweisen. Dies gilt für alle Einrichtungen, die zu einem Landkreis gehören, in welchem die 7-Tages-Inzidenz beständig unter 100 liegt.

Durch die neue Landesverordnung vom 22. Mai 2021 ist eine Testung der Besucher*innen nicht mehr erforderlich. Vorraussetzung dafür ist ein stabiler Inzidenzwert unter 100. Weiterhin muss sich jedoch an die Abstands- und Hygieneregeln gehalten werden. Dazu zählt auch das Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem müssen die Besucher*innen einer Pflegeeinrichtung auch zukünftig registriert werden. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht nötig. Liegt der Inzidenzwert drei Tage in Folge innerhalb einer 7-Tages-Frist wieder über 100, werden auch die Test- und Besuchszeiten wieder entsprechend angepasst.

Altenheim in Emmelshausen empfiehlt dennoch Tests

Das Alten- und Pflegeheim St. Hildegard in Emmelshausen empfiehlt den Besucher*innen der Einrichtung, sich dennoch im Vorfeld eines Besuchs testen zu lassen. Diese Empfehlung bezieht sich auf jene Besucher*innen, bei denen keine Immunisierung vorliegt, also solche die weder genesen, noch vollständig geimpft sind.