Ab heute gelten die Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Altenheim in Emmelshausen, wie auch in ganz Rheinland-Pfalz, nach der neuen Landesverordnung. Diese Lockerungen betreffen sowohl die Bewohner, als auch die Besucher der Einrichtung.

Emmelshausen / Hunsrück |

Ab heute gelten die Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Altenheim in Emmelshausen, wie auch in ganz Rheinland-Pfalz, nach der neuen Landesverordnung. Diese Lockerungen betreffen sowohl die Bewohner, als auch die Besucher der Einrichtung.

Bis zuletzt durfte jeder Bewohner des Pflegeheims täglich nur von einer Person, welche ihren Besuch telefonisch ankündigen musste, besucht werden. Ab sofort dürfen sich bis zu fünf Personen in einem Bewohnerzimmer aufhalten. Auch die telefonische Voranmeldung ist nicht mehr erforderlich. Einzig die AHA-Regeln, also Abstand halten, Hygiene beachten und tragen einer FFP2-Maske, müssen von den Besuchern eingehalten werden.

Wer darf die Einrichtung besuchen?

Jeder der mindestens zwei Wochen vollständig geimpft, maximal ein halbes Jahr genesen oder einmalig geimpft und genesen ist, darf das Alten- und Pflegeheim in Emmelshausen besuchen. Alle anderen können sich kostenlos in der Einrichtung testen lassen oder mit einem Nachweis eines aktuellen negativen PoC-Antigenschnelltests die Einrichtung hospitieren. Für jeden Besucher gilt weiterhin, sich mit einem Besucherschein oder über eine App für den Aufenthalt zu registrieren.

Was ändert sich für die Bewohner des Altenheims?

Das Alten- und Pflegeheim St. Hildegard in Emmelshausen ist in mehrere Wohnbereiche aufgegliedert. Fortan sind gemeinsame Gruppenaktivitäten, wie Sitzgymnastik oder Gedächtnistraining, auch wohnbereichsübergreifend wieder möglich.

Wie sehen die grundsätzlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz aus?

In Rheinland-Pfalz gilt für die Lockerungen in Alten- und Pflegeheimen ein Drei-Stufen-Plan. Stufe 1 betrifft Einrichtungen, in denen die Impfquote unter 75 Prozent liegt. Hier dürfen die Besucher untereinander an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen und täglich Besuch von maximal zwei Personen aus zwei Haushalten empfangen. In Stufe 2 liegt die Impfquote zwischen 75 und 90 Prozent. Dort dürfen sogar vier Personen pro Tag zu Besuch kommen und auch an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen. Bei einer Impfquote von mehr als 90 Prozent ist Stufe 3 erreicht. In diesem Fall gelten die Regeln, die bereits für das Alten- und Pflegeheim St. Hildegard in Emmelshausen beschrieben wurden. Außerdem sind die Bewohner, bei Aktivitäten mit Besuchern, nicht mehr an die Maskenpflicht gebunden.