Seit dem 1. Mai 2023 stellt die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis für Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf Schülerbeförderung ein Deutschlandticket zur Verfügung.

Rhein-Hunsrück-Kreis |

Für das kommende Schuljahr 2024/2025 bittet die Kreisverwaltung um Beachtung der folgenden Hinweise:

Chipkarten

Bereits vorhandene Chipkarten müssen nach Ende des laufenden Schuljahres in Schülerhand verbleiben und dürfen nicht entsorgt werden. Die Chipkarten sind, soweit weiterhin ein Anspruch auf ein Deutschlandticket besteht, auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 zu verwenden. Sollten Chipkarten entsorgt werden, die weiterhin genutzt werden können, wird die Kreisverwaltung keine Kosten für eine erneute Ausstellung übernehmen.

Auf den meisten Chipkarten steht als Gültigkeit das Ablaufdatum 07/2028. Dies bedeutet, dass die Karte grundsätzlich so lange auch als Trägermedium genutzt werden kann. Das Datum entspricht nicht der Gültigkeit als Fahrtberechtigung.

Entfällt der Anspruch auf eine Übernahme der Fahrtkosten, wird die Kreisverwaltung das Abo kündigen. Die Chipkarte wird in diesem Fall funktionslos und kann dann, aber auch nur in diesem Fall, vernichtet werden.

App

Schülerinnen und Schüler, die das Deutschlandticket per App nutzen, können dies auch weiterhin im neuen Schuljahr mit der koveb D-Ticket-App. 

Wann muss ein neuer Antrag auf ein Deutschlandticket gestellt werden?

Ein neuer Antrag muss gestellt werden, wenn:

  • zum Schuljahr 2024/2025 die 1. oder 5. Klasse besucht wird,
  • es Änderungen der persönlichen Daten gibt (z.B. Umzug oder Schulwechsel)
  • das BVJ, die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II an einer Berufsbildenden Schule besucht wird
  • die Sekundarstufe II (ab Klasse 11) besucht wird. (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig!)

 In allen Fällen gilt, dass eine bereits vorhandene Chipkarte zwingend weiter benutzt werden muss. Das Abo wird dann automatisch von der Kreisverwaltung angepasst bzw. aktualisiert.

Die Anträge für das kommende Schuljahr sind zeitnah zu stellen, um Fahrtberechtigungsprobleme im neuen Schuljahr auszuschließen.

 Weitere Informationen finden Interessierte hier.