Nach dem schweren Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion, laden viele Menschen betroffene Verwandte nach Deutschland ein. Auch in den Rhein-Hunsrück-Kreis.

Berlin/Rhein-Hunsrück |

Die Erdbeben-Katastrophe hat eine große Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Viele Menschen wollen Verwandte aus der Türkei oder Syrien ins Bundesgebiet holen. Es ist weiter erforderlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen.

Das Auswärtige Amt hat jedoch mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren vereinbart. Über diese Regelung wird türkischen Staatsangehörigen die Einreise für 90 Tage ermöglicht.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
  • Angehörige in der Türkei sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen) und
  • es sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.
  • Das Familienmitglied in Deutschland muss eine Verpflichtungserklärung (sogenannte Einladung) nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz bei der Ausländerbehörde abgegeben.
  • Das Visum müssen die Betroffenen vor Ort in der Türkei bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung bitte per Email an aufenthalt@rheinhunsrueck.de einen Termin mit der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis vereinbaren; Im Betreff der E-Mail unbedingt „Einladung - Erdbeben in der Türkei“ angeben. Ein Termin wird schnellstmöglich vergeben. Bei Fragen ist die Ausländerbehörde unter 06761 82-321 und 06761 82-319 erreichbar.

Bitte beachten: Die Visa-Erleichterung gilt nicht für syrische Staatsangehörige und auch nicht für weitläufige Verwandte oder Freunde aus der Türkei. Diese Personen müssen sich wegen eines regulären Visumsantrages an die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften oder Generalkonsulate) vor Ort wenden. Hierauf haben die Ausländerbehörden auch keinen Einfluss.

Alle Botschaften und Ausländerbehörden bearbeiten derzeit alle „regulären“ Visumsanträge (zum Beispiel auch Visa-Anträge zum Familiennachzug aus Syrien) aus den betroffenen Regionen ebenfalls priorisiert.

 Weitere Informationen zur Visumsbeantragung in der Türkei finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294?view=#content_3

 Weitere Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis unter: www.kreis-sim.de/Einladung