Landesinnenminister Michael Ebling hat den Raumordnerischen Entscheid zum Raumordnungsverfahren (ROV) zur Mittelrheinquerun übergeben.

Mittelrheintal |

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hat den Raumordnerischen Entscheid zum Raumordnungsverfahren (ROV) zur Mittelrheinquerung an Verkehrsministerin Daniela Schmitt sowie die weiteren Antragsteller, den Landesbetrieb Mobilität und die Landräte des Rhein-Lahn-Kreises und des Rhein-Hunsrück-Kreises, Jörg Denninghoff und Volker Boch, übergeben.

Aus dem Entscheid geht hervor, dass für die Umsetzung die welterbeverträgliche Standortvariante bei Fellen/Wellmich in Frage kommt.

Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens wurde ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung dieser für die Bürgerinnen und Bürger im Mittelrheintal so wichtigen Verbindung erreicht. Mit dem heute vorgelegten Raumordnerischen Entscheid sind die Planungen für die Mittelrheinquerung soweit fortgeschritten wie bislang noch nie in der langen Diskussion um die Mittelrheinbrücke. Von den insgesamt sechs im Rahmen des Raumordnungsverfahrens überprüften Varianten konnte lediglich die Standortvariante ‚Tieflage außerhalb‘ zwischen St. Goar-Fellen und St. Goarshausen-Wellmich als mit den Erfordernissen der Raumordnung verträglich angesehen werden. - Michael Ebling (Innenminister Rheinland-Pfalz)

Verkehrsministerin Schmitt erneuerte ihr Versprechen gegenüber den kommunalen Partnern, dass sich das Land finanziell an den weiteren Schritten der Umsetzung beteiligen wird.

Die Mittelrheinbrücke ist unverzichtbar und von großer Bedeutung für die Region Mittelrhein und das nördliche Rheinland-Pfalz. Sie ist der ausdrückliche Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger. Ob es um mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer oder Pendlerinnen und Pendler geht, sie alle sind darauf angewiesen, eine zuverlässige, moderne und sichere Überquerung des Rheins zu haben, die bei jeder Witterung und zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar ist. Eine Mittelrheinbrücke steigert die Lebensqualität vor Ort und sichert den Wirtschaftsstandort. Wir werden unsere vertrauensvolle Arbeit in den kommenden Monaten fortsetzen. Dieser Schulterschluss aller kommunalen Anrainer mit dem Land ist besonders wichtig, denn nur gemeinsam kommen wir ans Ziel. - Daniela Schmitt (Verkehrs- und Wirtschaftsministerin Rheinland-Pfalz)

Mit dem nun vorliegenden Raumordnerischen Entscheid gehe die Federführung an ihr Haus über. Als nächste Schritte stehen unter anderem die Detailplanungen für die Brücke an, um am Ende eines Planfeststellungsverfahrens Baurecht zu erlangen.

Mit dem Entscheid wird sichergestellt, dass die Brücke mit den Anforderungen des Natur-, Umwelt und Artenschutzes, des Landschaftsschutzes, des Hochwasserschutzes und den verkehrlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden konnte. - Michael Ebling und Daniela Schmitt

Insbesondere die Belange des Welterbes Oberes Mittelrheintal seien im Raumordnungsverfahren berücksichtigt worden.

Die besondere Auszeichnung als Welterbe hat eine besonders sensible Planung und Abstimmung mit der UNESCO und ihren Beratungsgremien erforderlich gemacht. Die Landesregierung hat die UNESCO daher laufend und detailliert über die Planungen informiert. - Michael Ebling (Innenminister Rheinland-Pfalz)

Die Empfehlungen von UNESCO und ICOMOS International seien als Maßgaben im Raumordnerischen Entscheid aufgenommen worden.

Innenminister Ebling bedankte sich zudem bei dem Präsidenten der SGD Nord, Wolfgang Treis, für die Durchführung des ROV. Treis verwies derweil auf den besonderen Untersuchungsraum und das damit verbundene komplexe Verfahren:

Die SGD Nord hat in ihrer Entscheidung den sehr sensiblen Planungsraum umfassend berücksichtigt. Mit dem Raumordnerischen Entscheid wird mit der Variante ‚Tieflage außerhalb‘ eine Raumordnungslinie geebnet, die nun Gestalt annehmen kann. Ich freue mich, dass das Planfeststellungsverfahren nun beginnen kann. - Wolfgang Treis (Präsident SGD Nord)

Hintergrund:

Das Raumordnungsverfahren zur Mittelrheinquerung wurde im Februar 2021 formell eingeleitet. Der Einleitung des ROV ging ein rund zweijähriger Planungszeitraum voraus, in dem zahlreiche Gutachten erstellt und ausgewertet wurden. Um das Raumordnungsverfahren schnell auf den Weg zu bringen, hat das Innenministerium die finanziellen Mittel für die notwendigen Gutachten in Höhe von rund 770.000 Euro, vollständig zur Verfügung gestellt, so dass die beiden anliegenden Kreise keinen (finanziellen) Beitrag zum Raumordnungsverfahren erbringen müssen.

Im Frühjahr 2021 erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Verbände, Kammern), in deren Rahmen verschiedene Anregungen und Konkretisierungsbitten zu den Gutachten vorgetragen wurden. Dies führte zur Ergänzung und Überarbeitung der Gutachten, an die sich im April 2022 die Öffentlichkeitsbeteiligung und eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange anschlossen. Anschließend erfolgte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch die mit der Durchführung des ROV beauftragte Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und die Abstimmung mit der UNESCO und ICOMOS International.