Nach dem schweren Hochwasser im Jahr 2016 haben sich auf Initiative der Verbandsgemeinde Vordereifel weitere 6 Kommunen im Bereich von Nitzbach und Nette auf die Erstellung eines gemeinsamen Hochwasserkonzept verständigt.

Vordereifel |

Nach dem schweren Hochwasser im Jahr 2016 im Bereich von Nitzbach und Nette und ihren Nebengewässern hatten sich auf Initiative der Verbandsgemeinde Vordereifel weitere 6 Kommunen - Stadt Mayen, Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sowie die Verbandsgemeinden Brohltal, Kelberg Adenau und Mendig auf die Erstellung eines gemeinsamen Hochwasservorsorgekonzepts für Nette und Nitzbach verständigt.

Dieses erste Konzept wurde vom Land Rheinland-Pfalz mit 90 Prozent aus der „Aktion Blau Plus“ gefördert und im Jahre 2020 abgeschlossen.

Darauf basierend wurden von den beteiligten Kommunen in eigener Zuständigkeit bereits erste Maßnahmen geplant beziehungsweise stehen vor der Umsetzung.

Das verheerende Hochwasser im Juli 2021 gab Anlass dazu, aufgrund der neuen Erkenntnisse und der neuen notwendigen Bewertung dieses gesamten Bereiches eine Fortschreibung beim Ministerium zu beantragen.

In den neuen Förderrichtlinien hat das Land erstmals den Fördertatbestand einer Fortschreibung solcher Konzepte mit 60 Prozent an Landeszuweisungen aufgenommen.

Unter Federführung der Verbandsgemeinde Vordereifel wurde dann 2021 ein entsprechender Förderantrag gestellt.

Mit Schreiben vom 18.02.2022 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität diesen Förderantrag erfreulicherweise gebilligt, das heißt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde erteilt.

Damit konnte in diesen Tagen förderunschädlich der Planungsauftrag an das Ingenieurbüro erteilt werden.

Die sieben beteiligten Kommunen waren bereits parallel für diese Fortschreibung aufgefordert, aus ihren Erkenntnissen des letztjährigen Hochwassers Meldung einzureichen, wo ein Nacharbeiten des ersten Konzeptes oder eine Überprüfung neuer erkennbarer Schwachstellen vorzunehmen ist.

Diese Informationen werden nach Abstimmung in der hierfür gebildeten Arbeitsgruppe besprochen und das weitere Erkundungsverfahren festgelegt.

Mit den Ergebnissen dieser Fortschreibung werden die Kommunen in die Lage versetzt, dann noch konkreter wirksame und gezielte Einzelmaßnahmen in eigene Förderanträge zu bringen.

Damit wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Hochwasservorsorge für die künftigen Jahre eingeleitet, um einen verbesserten Schutz vor Schäden an Leib und Leben durch Hochwässer zu vermeiden.