Das Planungsbüro Franz Reschke Landschaftsarchitektur GmbH aus Berlin hat dem Bopparder Stadtrat eine aktualisierte Vorplanung für die Neugestaltung der Rheinallee vorgestellt.

Boppard |

Das Planungsbüro Franz Reschke Landschaftsarchitektur GmbH aus Berlin hat dem Bopparder Stadtrat am Montag, 17. Juli, eine aktualisierte Vorplanung für die Neugestaltung der Bopparder Rheinallee vorgestellt, die bei den Stadtratsmitgliedern auf ein einstimmiges positives Votum stieß.

Knapp eine Woche zuvor hatten rund 300 Bopparderinnen und Bopparder bei einer Einwohnerversammlung ihre Anregungen und Änderungswünsche eingebracht.

Einstimmig bei einer Enthaltung entschied sich der Stadtrat nach knapp zweistündiger Debatte für die vom Berliner Planungsbüro Reschke vorgestellte Vorplanung zur Umgestaltung der Bopparder Rheinallee. Geschäftsführer und Projektleiter Franz Reschke hatte zuvor die Pläne, in die bereits Wünsche und Änderungsvorschläge aus der Bürgerversammlung eingeflossen waren, ausführlich vorgestellt und erläutert.

Unter anderem wurde die Planung für den Bereich der Georg-Francke-Anlage überarbeitet. Die Gestaltung und behutsame Weiterentwicklung erfolgt nun unter Beibehaltung des bestehenden Charakters der Anlagen. Die Wegestrukturen bleiben weitgehend erhalten, um Eingriffe in den Wurzelraum der Bäume zu vermeiden. Es erfolgt eine behutsame Anpassung einzelner Wege zur Vermeidung kleiner Restrasenflächen sowie eine Reduzierung der versiegelten Flächen zugunsten von mehr Grün. Der Baumbestand in der Georg-Francke-Anlage bleibt vollständig erhalten. Auch die Rosenbögen, Pflanzrondelle, das Schachbrett, die Sonnenuhr, der Gedenkstein und der Ritter-Schwalbach-Brunnen bleiben erhalten, werden teilweise nur neu geordnet.

Im Bereich des ehemaligen Rheinkrans einigte sich der Rat auf eine Variante (Weiterentwicklung „Näher an den Rhein I“), die mit einer Sitzstufenanlage die Menschen näher an das Wasser heranführen und so den Rhein „erlebbarer“ machen soll.

Mit den Details der Oberflächengestaltung, der Beleuchtung und des Geländers wird sich der Rat zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Entwurfsplanung nochmals eingehend befassen. Die Festlegung der Gesteinsart, der Gesteins- und der Verlegequalität des Natursteinpflasters erfolgt im Zuge der Entwurfsplanung erst nach entsprechender Bemusterung und Ortsbesichtigung(en) von Musterflächen durch Vertreter der städtischen Gremien und insbesondere des Seniorenbeirates.